Pfändungsgrenze
Guten Tag,
mich interessiert, welche Pfändungsgrenze gilt, wenn ich die Privatinsolvenz in Deutschland beantrage, die Schulden wurden auch hier gemacht, ich aber in zwei Jahren nach Polen auswandern möchte ?
Gilt die deutsche oder die polnische Pfändungsgrenze, wenn die polnische, wie kann ich mich darüber schlau machen, wie es dann dort aussehen würde?
Danke im Voraus
Alaska
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern ein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht durchgeführt wird, gelten die deutschen Pfändungsfreigrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt