Pfändungsschutzkonto, wie geht es weiter nach der Restschuldbefreiung? Endabrechnung zur Insolvenz?

Hallo, ich habe eine Frage zum P-Konto, wie geht es weiter, wie wird es wieder freigegeben und von wem? Ich habe die Restschuldbefreiung vor zwei Monaten bekommen und wollte nun mein Konto zu
einer anderen Bank wechseln, ich habe mich erkundigt und würde bei einer anderen Bank ein günstigeres Basiskonto bekommen, muss dieser allerdings nachweisen das mein altes Konto gekündigt ist. Darauf hin habe ich meine aktuelle Bank kontaktiert und dort wurde mir gesagt dass das Konto immer noch als P-Konto läuft, auf meine Frage was ich jetzt machen muss sagte man mir das ist Sache des Insolvenzverwalters und wird normal automatisch nach der Restschuldbefreiung gemacht, ich rege mich darüber nun mal wieder auf, von der Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters wurde nicht nur ich wie der letzte Dreck behandelt sondern auch ein Bekannter von mir, es wurden alle nur auf massivstes Nachfragen gemacht, einziges Interesse dort ist das Geld mit möglichst geringen Aufwand zu Erlangen. Nun muss man wieder denen hinterher Rennen, ist es deren Plicht mein Bank zu informieren?

Auch habe ich und mein Bekannter keine Endabrechnung über die Insolvenz erhalten ist das in Ordnung?

Wie gehe ich jetzt vor? Ist eine Einsicht bzw. Endabrechnung zur Privatinsolvenz keine Pflicht?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd H.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr H.,

    Sie haben selbst die Befugnis, das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln zu lassen. Hierfür brauchen Sie keine Mitwirkung seitens des Insolvenzverwalters. Sie haben es zudem selbst in der Hand, die Kündigung des alten Bankkontos im Rahmen der Vereinbarungen zwischen und der Bank zu erklären. Bezüglich Ihrer letzten Frage möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ein Recht auf Einsichtnahme in die Gerichtsakte haben, in der auch Zahlen zum Insolvenzverfahren enthalten sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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