Pflegegeld

Bekomme demnächst Plegegeld gezahlt.
Muss ich Insolvenzverwalter darüber Informieren?
Weil laut meines Wissens ist das Pflegegeld nicht pfändbar.
Vielen Dank für ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    Pflegegeld ist nach überwiegender Meinung wegen § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I unpfändbar. Deshalb hätten Sie bei der Unterrichtung des Insolvenzverwalters hierüber in der Regel nichts zu befürchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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