Pflegegeld
Bekomme demnächst Plegegeld gezahlt.
Muss ich Insolvenzverwalter darüber Informieren?
Weil laut meines Wissens ist das Pflegegeld nicht pfändbar.
Vielen Dank für ihre Antwort.
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Pflegegeld ist nach überwiegender Meinung wegen § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I unpfändbar. Deshalb hätten Sie bei der Unterrichtung des Insolvenzverwalters hierüber in der Regel nichts zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht