PKW

Vor über einem Jahr wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ein vorhandener PKW war Teil der Masse. Mit dem Insolvenzverwalter wurde ein Kaufvertrag mit Ratenzahlung über diesesn PKW abgeschlossen. Das Fahrzeug kann jetzt zu einem Preis, welcher höher als der Kaufpreis vom Insolvenzverwalter ist, verkauft werden. Auch nach Abzug der noch offenen Raten bleibt ein Restbetrag über. Muss ich diesen Restbetrag abgeben oder kann ich darüber frei verfügen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sollte die Veräußerung des PKW in die Zeit der Wohlverhaltensphase fallen, so können Sie den Restbetrag behalten und er steht Ihnen zur freien Verfügung.
    Sollte dies jedoch davor geschehen, so ist der Zugewinn durch den Verkauf in voller Höhe von einer Pfändung betroffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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