Post vom Gerichtsvollzieher nach der Privatinsolvenz

Habe Post vom Gerichtsvollzieher bekommen mit einem Titel der vor meiner Insolvenz lag. Habe diesen dann Telefonisch darüber Informiert das ich in der Insolvenz war und er meinte es wäre aus der Insolvenz Masse. Habe ihm dann meine Unterlagen vom Gericht und Insolvenzverwalter zugeschickt. Muss ich jetzt noch was machen oder reicht dieses?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei können wir Ihnen weiterhelfen.

    Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten. Sie können einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zu Ihrer konkreten Frage: Wenn Sie dem Gerichtsvollzieher Ihre Unterlagen vom Gericht und Insolvenzverwalter zugeschickt haben, sollten Sie grundsätzlich alles Nötige getan haben. Der Gerichtsvollzieher wird nun prüfen, ob die Forderung tatsächlich aus der Insolvenzmasse beglichen werden kann oder nicht.

    Es empfiehlt sich jedoch, die weitere Vorgehensweise mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht zu besprechen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternommen haben und keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte zögern Sie nicht, uns für eine kostenfreie Erstberatung zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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