Privatinsolvens
Guten Abend
Ich habe eine Frage bezüglich Eigentum. Zur Hälfte gehört unser Haus meiner Frau und zur Hälfte mir. Was muss ich tun um es nicht zu verlieren.
Das Haus ist auch noch belastet
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
bei geteiltem Eigentum kann es innerhalb einer Privatinsolvenz trotzdem zu einer Pfändung und anschließender Zwangsversteigerung der Immobilie kommen. Ob Sie das Haus auch während eines Insolvenzverfahrens behalten können, kommt unter anderem auf das Verhältnis zwischen Wert der Immobilie und Höhe der Belastung an.
Sollte die Belastung höher sein, als der anteilige Wert der Immobilie, so kann das Haus von dem Insolvenzverwalter freigegeben werden.
Gerne können wir die genauen Gegebenheiten in einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch klären. Bitte rufen Sie uns dazu an unter 0201 – 857 954 07. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt