Insolvenz GmbH

Hallo,

ich war 16 Geschäftsführer einer GmbH. Damals unterschrieb ich eine Bürgschaft privat haftend bei einer Bank. Nach meinem Ausstieg us dieser Firma , entliess mich allerdings die Bank nicht aus dieser Bürgschaft.
Inzwischen musste die Firma Insolvenz beantragen, wobei ich nach dieser Zeit leider immer noch mithaftend bin.
Meine Frage jetzt: Die Kosten, welche mir jetzt entstehen( Anwalt, Ratenzahlungen etc.)
sind diese privat absetzbar?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    aufgrund der persönlichen Haftung muss möglicherweise auch ein Privatinsolvenzantrag gestellt werden.

    Diese dabei entstehenden Kosten müssen Sie privat tragen. Sollte die GmbH mittlerweile kein Vermögen mehr haben, so müssen die hierbei entstehenden Kosten auch von Ihnen persönlich getragen werden. Neue Verbindlichkeiten sollte die GmbH zum Tragen der Kosten nicht eingehen.

    Gerne bieten wir Ihnen hierfür ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an unter 0201 – 857 954 07.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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