ich habe Schulden durch einen Betrug,für den ich auch Strafrechtlich verurteilt wurde, begannen vor 20 Jahren. Kann ich trotzdem eine Privatinsolvenz beantragen?
bedauerlicherweise sind Forderungen, die aus einer unerlaubten Handlung oder einer Straftat stammen nicht von der Restschuldbefreiung einer Insolvenz umfasst. Sollten Sie neben der genannten Problematik noch über weitere Verbindlichkeiten verfügen, könnte sich eine Insolvenz dennoch lohnen. Zur genauen Besprechung Ihrer Situation biete ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
bedauerlicherweise sind Forderungen, die aus einer unerlaubten Handlung oder einer Straftat stammen nicht von der Restschuldbefreiung einer Insolvenz umfasst. Sollten Sie neben der genannten Problematik noch über weitere Verbindlichkeiten verfügen, könnte sich eine Insolvenz dennoch lohnen. Zur genauen Besprechung Ihrer Situation biete ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt