Privatinsolvenz
Guten Tag. Ich bin Schweizer und wohne in Deutschland. Habe keinen Zweitwohnsitz in der Schweiz. Mein Gläubiger wohnt in der Schweiz. Hier in Deutschland hatte ich bereits eine Lohnpfändung. Wie verhält sich das mit der Privatinsolvenz wenn ich als Grenzgänger in der Schweiz arbeite?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Anerkennung einer deutschen Restschuldbefreiung in der Schweiz war bisher nicht ohne Weiteres möglich. Allerdings hat sich kürzlich durch eine Gesetzesänderung der Artikel 166 ff. im schweizerischen internationalen Privatrecht eine Lockerung ergeben, so dass es doch sehr oft möglich ist, als in Deutschland lebender Schweizer eine in der Schweiz anerkannte Restschuldbefreiung zu erhalten,.
Wenden Sie sich gerne zur Vereinbarung eines kostenlosen Erstberatungstermins zur Vorbereitung Ihrer Entschuldung unter 0221 – 6777 0055 an mein Sekretariat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht