– wenn Sie noch nicht in der Entschuldung durch Privatinsolvenz sind und ins Ausland umziehen, können Sie leider kein Insolvenzverfahren beantragen. Ein Antrag auf Insolvenz ist nur möglich, wenn Ihr Wohnsitz sich in Deutschland befindet.
– wenn Sie bereits in der Privatinsolvenz sind, können Sie umziehen. Wichtig ist alleine, dass Sie Ihnen neuen Wohnsitz dem Insolvenzverwalter und dem Gericht vorab mitteilen.
Wenn Sie also vorerst in Deutschland sind und sich entschulden wollen, sollten Sie schnell ein Verfahren einleiten. Sobald es eröffnet ist, können Sie trotz Insolvenz umziehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Kraus
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Hallo Nurich,
es gibt hierbei zwei Fälle zu unterscheiden:
– wenn Sie noch nicht in der Entschuldung durch Privatinsolvenz sind und ins Ausland umziehen, können Sie leider kein Insolvenzverfahren beantragen. Ein Antrag auf Insolvenz ist nur möglich, wenn Ihr Wohnsitz sich in Deutschland befindet.
– wenn Sie bereits in der Privatinsolvenz sind, können Sie umziehen. Wichtig ist alleine, dass Sie Ihnen neuen Wohnsitz dem Insolvenzverwalter und dem Gericht vorab mitteilen.
Wenn Sie also vorerst in Deutschland sind und sich entschulden wollen, sollten Sie schnell ein Verfahren einleiten. Sobald es eröffnet ist, können Sie trotz Insolvenz umziehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Kraus