privatinsolvenz

Bei der pfändungsgrenze…wird da mein grosser Sohn der in der Ausbildung ist voll berücksichtigt?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    sofern Ihr Sohn sich noch in der Erstausbildung befindet und Sie tatsächlich Real- oder Geldunterhalten leisten, wird dieser im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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