Privatinsolvenz

Hallo, ich befinde mich seit September 2019 in Privatinsolvenz. Ab März diesen Jahres
bin Arbeitslos. Seit dem Zeitpunkt kann kein Geld (zk 100€ ) mehr auf Treuhandkonto einzahlen.
Meine Frage ist ob ich ab 01.Juli die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch
nehmen darf? Die unverbliche Rentenberechnumg Netto 880,€, dazu kommt noch mein
Versorgungsauchgleich ( 30000 als Einmalzahlung oder 120 Raten ). Mein Nebenverdienst
möchte ich auch nicht aufgeben .
Noch eine Frage, wird das Enmalzahlung zur Insolvenzmasse gezogen ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für die Frage.
    Dies ist nur im Einzelfall zu beantworten, daher können hier nur allgemeine Ausführungen gegeben werden.
    Grundsätzlich entfällt die Erwerbsobliegenheit erst mit Eintritt des Regelrenteneintrittsalters, also mithin mit 65.
    Aber im Falle von Arbeitslosigkeit im Alter von 63 ist ebenfalls zweifelhaft, ob noch die Pflicht besteht, sich arbeitslos zu melden und umfassende Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Zumindest wenn es aufgrund des Alters und der sonstigen Voraussetzungen weitgehend aussichtslos erscheint, noch eine Beschäftigung zu finden, bei der pfändbares Einkommen erzielt werden kann, entfällt die Erwerbsobliegenheit ebenfalls. Es kommt also auf den Einzelfall an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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