Privatinsolvenz
S. g. D. u. H., kann ich Privatinsolvenz anmelden, wenn ich in Erbengemeinschaft zu 50 % Eigentum habe, das mit einer Grundschuld belastet ist? mfG
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Sehr geehrte Frau Hermann,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich steht Ihnen der Weg in die Insolvenz offen. Ob die Regelinsolvenz oder die Verbraucherinsolvenz der richtige Weg für Ihre Entschuldung ist, lässt sich ohne Prüfung der Sachlage nicht sagen. Deshalb möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, mir in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch die Sachlage zu erläutern.
Vereinbaren Sie doch über unsere kostenfreie Telefonnummer: 0221 – 6777 00 55 ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch.
In diesem können wir detailliert Ihren Fall durchsprechen und im Anschluss die notwendigen Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
V. Ghendler