privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
zur Zeit bereiten Sie meine Privatinsolvenz vor. Dafür erst einmal vielen vielen Dank.
Nun habe ich noch ein paar fragen an Sie und hoffe auf Antwort.
1. Ich habe gehört, dass ich alle Zahlungen, die nicht zum Lebensunterhalt beitragen, einstellen muss. Gehören dazu auch die monatlichen Raten an die Gerichtskasse Köln wegen Zwangsversteigerungsverfahren (Abweisung Einstellung des Verfahrens nach §30a)? Wenn ja, fallen diese dann auch in die Restschuldbefreiung? Ab wann sollte ich diese Zahlungen einstellen?
2. Fallen auch Stromschulden in die Restschuldbefreiung?
3. Ich lebe in Scheidung und erhalte seit 2012 fast ständig PKH/VKH vom Familiengericht. Fallen diese auch unter die Restschuldbefreiung? Was ist mit den neuen PKH/VKH die höchstwahrscheinlich noch kommen werden?
4. Seit 2012 besteht ein privater Partnerschaftsvertrag bei einem Notar über eine Immobilie zu meinen Gunsten. Ich stehe nicht im Grundbuch, dies würde nur auf meine Anweisung geschehen. Muss ich diesen Vertrag dem Insolvenzverwalter offen legen?
Bekommt er Wind darüber, wenn ich das nicht tue. Ich möchte unbedingt verhindern, das dieser in die Insolvenzmasse fliesst, da ich einem guten Freund damit grossen finanziellen Schaden zufügen würde. Sollten wir diesen Notariellen Vertrag besser vorher kündigen, bevor ich ins Insolvenzverfahren gehe?

Vielen lieben Dank im voraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Fragen. Dies sind sehr persönliche Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten möchten. Wenn Sie bereits Mandant unserer Kanzlei sind, würde ich Sie bitten, uns diese per E-Mail zuzusenden. Wir werden Ihnen Ihre Fragen dann umgehend beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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