Hallo, ich würde gern wissen, was mir während der Privatinsolvenz von meinem Gehalt übrig bleibt.
Gibt es dafür eine feste Tabelle, wonach es sich errechnet oder bleibt mir wirklich nur der Betrag von 1073 Euro?
vielen Dank für Ihre Frage. Es gibt in der Tat eine feste Tabelle, die sogenannte Pfändungstabelle, aus der sich ergibt, wie hoch der pfändbare Betrag Ihre Einkommens ist. Diese Tabelle finden Sie unter diesem Link auf unserer Webseite:
http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfaendungstabelle-2015-und-pfaendungsfreigrenzen-2015/
Der Betrag ist der Sockelbetrag, der Ihnen mindestens verbleibt. Um so mehr Sie verdienen, desto mehr Geld verbleibt Ihnen auch.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Frau Meißner,
vielen Dank für Ihre Frage. Es gibt in der Tat eine feste Tabelle, die sogenannte Pfändungstabelle, aus der sich ergibt, wie hoch der pfändbare Betrag Ihre Einkommens ist. Diese Tabelle finden Sie unter diesem Link auf unserer Webseite:
http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfaendungstabelle-2015-und-pfaendungsfreigrenzen-2015/
Der Betrag ist der Sockelbetrag, der Ihnen mindestens verbleibt. Um so mehr Sie verdienen, desto mehr Geld verbleibt Ihnen auch.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt