privatinsolvenz
Guten Tag. Werden Spesen auch einbehalten oder stehen mir die zu?
Danke.
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Sehr geehrter Herr Fromm,
vielen Dank für Ihren Beitrag in unserem Forum.
Spesen zählen als Aufwandsentschädigungen zu den unpfändbaren Gehaltsbestandteilen gemäß § 850a Nr. 3 ZPO. Soweit die steuerfreien Sätze nicht überschritten werden und der Spesensatz als üblich anzusehen ist, sind die Beträge unpfändbar.
Bei weiteren Rückfragen können Sie gerne unser Sekretariat kontaktieren – 0221 – 6777 005-0.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt