privatinsolvenz

Hallo
Hätte 2. Fragen : befinde mich seit Januar 2015 in der Privatinsolvenz mit ca 50000 € Schulden. ( Eine sogenannte Schuldner Liste soll ich noch bekommen. )Da ich noch im Berufsleben stehe und noch einen Nebenjob habe werden mir ca monatlich 1000 € abgezogen. Würde das nun reichen um zB mit dieser neuen Regelung 35% auf drei Jahre Insolvenz fertig zu werden ? Muss man um dieses zu beantragen einen Rechtsanwalt beauftragen ? . Kann mir halt keinen Rechtsanwalt leisten ohne Schulden zu machen.
Bin verheiratet und da meine Frau ca 500€ verdient wird sie zu 80 % NICHT berücksichtigt was ich persönlich für sehr hoch halte bekomme nun eine Mieterhöhung und traue mich nicht so recht einen Antrag auf Erhöhung der Berücksichtigung zu beantragen weil ich immer noch über diesem Freibetrag von 1170 € oder so in etwa liege Meinen sie es hätte Sinn hier evtl einen Neuen Antrag zu stellen ? Habe im Monat ca Ausgaben mit Auto von 1400 € ( durfte das Auto wegen meiner Arbeit behalten ) Also so bleibt mir fast nichts mehr zum Leben übrig. Danke im voraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe, dass es sich hierbei um eine schwierige persönliche Situation für Sie handelt. Bezüglich der Verkürzung der Insolvenz können Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Es ist in diesen Angelegenheiten immer ratsam, einen Rechtsanwalt den Sachverhalt prüfen zu lassen, um Nachteile zu vermeiden. Zu dieser Thematik kann ich Ihnen folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/verkuerzte-insolvenz-in-3-jahren/

    Dort können Sie mithilfe des 3 Jahres Rechner die genau Summe errechnen, die Sie innerhalb von 3 Jahren an den Insolvenzverwalter abführen müssen.

    Wenn Ihre Frau 500,00 Euro verdient, ist Sie Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt. Dies erhöht Ihren Pfändungsfreibertrag und sollte dem Insolvenzverwalter angezeigt werden. Zu dieser Thematik kann ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/unterhaltspflichten-und-pfaendungstabelle-wie-wirken-sich-unterhaltspflichten-auf-das-pfaendbare-einkommen-aus/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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