vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können die Immobilie in einem Insolvenzverfahren behalten, wenn diese aus der Insolvenzmasse freigegeben wird. Dazu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:
Sie können eine Insolvenz auch im Rentenalter einleiten. Gerne können wir in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch über Ihre individuelle Situation sprechen und nach Möglichkeiten der Entschuldung suchen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können die Immobilie in einem Insolvenzverfahren behalten, wenn diese aus der Insolvenzmasse freigegeben wird. Dazu möchte ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/freigabe-eines-gegenstands-z-b-einer-immobilie-aus-der-insolvenzmasse-waehrend-des-insolvenzverfahrens/
Sie können eine Insolvenz auch im Rentenalter einleiten. Gerne können wir in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch über Ihre individuelle Situation sprechen und nach Möglichkeiten der Entschuldung suchen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt