Privatinsolvenz

Ich bin seit 2011 in Privatinsolvenz.
Die ursprüngliche Schuldenhöhe lt Schuldenbereinigungsplan belief sich auf 185 TEUR, davon 108 TEUR wegen Eigentumswohnung)
Die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung erfolgte in 2013.
Bisher habe ich an den Insolvenzverwalter 90 TEUR gezahlt.
Meine Frage:
Kann ich unter diesen Umständen eine Abrechnung bzw. Aufstellung vom Restschuldwert vom Insolvenzverwalter bzw. Amtsgericht anfordern? Welche rechtliche Grundlage (§§) gibt es dafür?

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