Privatinsolvenz

Hallo,ich hatte eine gastronomie und meldete mich im März 2011 privatinsolvenz. Nun habe ich drei kinder und bin somit gerade hausfrau, da meine jungste noch ein jahr alt ist. 2017 werde ich wohlmoglich meine rechtschulbefreiung erteilt bekommen, aber was ist mit den gerichtskosten und treuehänder kosten etc. İch habe kein eigenes einkommen bis auf die Kindergelder. Sollten dann die auf mich kommende kosten gestundet werden oder kann ich 0,00€ in Rechnung gestellt bekommen?
Ubrigens mochte mein ehe man sich eine eigentumswohnung kaufen, würde mein personlicher fall ihn in probleme rein ziehen und ihm wird die Wohnung aus der hand genommen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Özen,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken.

    Bzgl. der Verfahrenskosten dürfen wir Sie auf folgenden Beitrag auf unserer Homepage hinweisen:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/insolvenz-stundung-der-verfahrenskosten/

    Ihr Ehemann ist in der Regel nicht von Ihrer Insolvenz betroffen. Lesen Sie dazu bitte auch folgenden Artikel:

    https://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/ehegatten-in-der-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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