Privatinsolvenz

Guten Tag,

Person A kommt aus Krankheitsgründen ins Pflegeheim, hat Rente von knapp 900 Euro.
Person A hat einen Kredit von noch ca. 3000 Euro offen. Ein Vergleich von 400 Euro (Geschenk von Person B an Person A ) wurde der Bank angeboten, jedoch von der Bank abgelehnt. Es wurde ein P – Konto bei einer neuen Bank eingerichtet und die Rente wird umgeleitet. Person A kann ab sofort die Kreditraten nicht mehr bedienen, da die gesamte Rente für die Heimunterbringung benötigt wird. Ansonsten kein Vermögen vorhanden.

Meine Frage: Sind Rente, Zuschuss Heimkosten Sozialamt, Pflegekasse, Heim – Taschengeld pfändbar?

Wer trägt die Kosten des Gerichtsverfahrens wenn kein Geld auf langer Sicht vorhanden?
Benötige ich einen Rechtsanwalt oder reicht Schuldnerberatung aus?

Schuldnerberatung sagte: 2 Möglichkeiten: erste. Insolvenz oder einfach nicht reagieren .. was passiert wenn man nicht reagiert?

Ich bin wirklich überfragt :(

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Die Höhe des pfändbaren Teils des Einkommens richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Gerne können Sie auch unseren Pfändungsrechner unter dem folgenden Link benutzen: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/pfaendungsrechner/

    Eine Insolvenz würde Verfahrenskosten verursachen und ist angesichts der niedrigen Schuldsumme unverhältnismäßig hoch. Wenn Person A keine Handlungen unternimmt würden die Verbindlichkeiten nicht erlöschen, jedoch wären diese aufgrund der Pfändungsgrenze nicht durchsetzbar. Gerne können wir in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch über die Situation sprechen. Rufen Sie dazu unsere Rufnummer an und vereinbaren einen telefonischen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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