vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie sind verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter zu machen. Ich empfehle Ihnen, diese Angaben nachzuholen und dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, dass Ihre Freundin mit Ihnen zusammen wohnt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie sind verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter zu machen. Ich empfehle Ihnen, diese Angaben nachzuholen und dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, dass Ihre Freundin mit Ihnen zusammen wohnt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt