Privatinsolvenz

Guten Tag.
Können Sie mir bitte erklären, warum verschiedeme Banken die Gläubiger sind und bereits Pfandrechte usw. haben, keine Insolvenzen beantragen?
Liegt das an den Kosten oder weil die Banken die Forderungen Abschreiben oder was?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Knopp,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Hat ein Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des betroffenen Schuldners, kann er einen Gläubigerantrag stellen.
    Als Voraussetzung für den Eröffnungsantrag hat der Gläubige das Bestehen einer Forderung gegenüber dem Schuldner und den gesetzlichen Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit; in besonderen Fällen auch die Überschuldung insbesondere bei Kapitalgesellschaften oder anderen juristischen Personen und beim Nachlass (§§ 16-19, 320 InsO) glaubhaft zu machen.

    Die Beantragung einer Insolvenz wäre weiterhin für die Banken unvorteilhaft, sie könnten die Forderungen gegen die Schuldner nach Ablauf der Insolvenz nicht mehr durchsetzen. Führt der Gläubiger keine Insolvenz durch, so kann die Bank ihre Forderungen bis zu 30 Jahre gegen den Schuldner durchsetzen.

    Wenn Sie möchten können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung über Ihren Fall sprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt.

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