Privatinsolvenz

Ich habe eine Lebensgefährtin und einen gemeinsamen Haushalt mit ihr.
Inwieweit wird sie da mit reingezogene,kann sie auch haftbar gemacht werden ?
Sie steht nirgends als 2. Kreditnehmer mit drin, oder hat was damit zu tun.
Inwieweit kann aus unser gemeinsamen Whonung gepfändet werden oder ihr Vermögen belastet werden ?
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Das Insolvenzverfahren ist personenbezogen – daher dreht es sich lediglich um Ihr eigenes Vermögen. Das Eigentum Ihrer Lebensgefährtin spielt hier nicht mit rein und kann mithin auch nicht gepfändet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler

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