Privatinsolvenz
Ich habe eine Lebensgefährtin und einen gemeinsamen Haushalt mit ihr.
Inwieweit wird sie da mit reingezogene,kann sie auch haftbar gemacht werden ?
Sie steht nirgends als 2. Kreditnehmer mit drin, oder hat was damit zu tun.
Inwieweit kann aus unser gemeinsamen Whonung gepfändet werden oder ihr Vermögen belastet werden ?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Insolvenzverfahren ist personenbezogen – daher dreht es sich lediglich um Ihr eigenes Vermögen. Das Eigentum Ihrer Lebensgefährtin spielt hier nicht mit rein und kann mithin auch nicht gepfändet werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler