Hallo
Ich bin seit 2013 in der Privatinsolvenz und bekomme von der Rentenkasse 5044€ zurück, da ich jetzt in der Erwerbslosenrente bin. Bekommt das jetzt der Insolvenzverwalter?
LG Frau Haardr
vielen Dank für Ihre Anfrage. Rückzahlungen sollte immer dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
Durchaus besteht dann für diesen die Möglichkeit der pfändung. Er kann die Nachtragsverteilung anordnen lassen und so die 5044€ auf die Gläubiger nach § 38 InsO verteilen bzw. die Verfahrenskosten bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
V.Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Frau Haadr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Rückzahlungen sollte immer dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
Durchaus besteht dann für diesen die Möglichkeit der pfändung. Er kann die Nachtragsverteilung anordnen lassen und so die 5044€ auf die Gläubiger nach § 38 InsO verteilen bzw. die Verfahrenskosten bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
V.Ghendler
Rechtsanwalt