Privatinsolvenz

Hallo,
Wie läuft das dann alles ab?
Ich hab dann zu entscheiden ob ich 3Jahre oder 5 oder 6 nehme?
Ich hab soviel fragen…
Wie ist das dann mit meinem Mann?
Und wie läuft das mit Kredite die ich und mein Mann gemeinsam haben? :O

Liebe Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Die Restschuldbefreiung in der Insolvenz tritt innerhalb von:

    3 Jahren bei Tilgung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
    5 Jahren bei Tragung der Verfahrenskosten
    oder höchstens 6 Jahren – vollkommen unabhängig von jeglicher Schuldenrückzahlung

    ein. Das Insolvenzverfahren ist ein personenbezogenes Verfahren, sodass die Voraussetzungen immer nur in der Person des Antragsstellers vorliegen müssen. Soweit ein Darlehen von Ihnen als Eheleute unterzeichnet worden ist, haften sie hierfür gesamtschuldnerisch.

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert