Privatinsolvenz ab Monatsmitte

Guten Tag. Meine PI wurde am 15.6.2022 eröffnet, mir ist der Beschluss am 18.06. zugegangen. Am 15. habe ich von meinem Arbeitgeber Honorar erhalten und am gleichen Tag noch vom Konto geholt. Am 22.06. habe ich von der Insolvenzverwalterin Post bekommen u.a. mit der Aufforderung , ein P-Konto einzurichten, was ich auch mit Wirkung 29.06. erledigt habe. Ein Übertrag von rd. 300 € wurde mir von der Bank im Juli zusätzlich zu meinen unpfändbaren Bezügen ausgezahlt. Auch dies wurde vom Insolvenzgericht als richtig bestätigt, da die Bank hat den Überblick hierzu hätte.
Am 04.08. erhielt ich von der Insolvenzverwalterin ein Schreiben mit der Forderung, für den gesamten Monat Juni die pfändbaren Beträge zu überweisen. Lt. Insolvenzgericht wären aber nur Beträge für den halben Monat pfändbar. Was ist nun richtig? Ganz abgesehen davon, dass ich den Betrag rd 450€ für den halben Monat nicht auf einmal zahlen kann. Ich könnte höchstens Ratenzahlung von 40 € von meinem unpfändbaren Einkommen anbieten. Was kann ich tun, wenn die Insolvenzverwalterin dem nicht zustimmt? Vielen Dank für eine Antwort.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen gerne unsere kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Nun zu Ihrer Frage: Die Pfändbarkeit von Einkommen richtet sich grundsätzlich nach § 850c Abs. 1 ZPO. Dort ist geregelt, welche Beträge unpfändbar sind und welche Beträge gepfändet werden dürfen. Bei der Berechnung der pfändbaren ist insbesondere der pfändungsfreie Grundbetrag zu berücksichtigen.

    In Ihrem konkreten Fall ist es jedoch nicht möglich, eine abschließende Aussage zu treffen, da uns die genauen Hintergründe und Umstände nicht bekannt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen. Gerne können Sie hierzu unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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