Privatinsolvenz – Kinder
Inwieweit werden Kinder einer Privatinsolvenz Person im Rahmen der Schuldenregulierung bzw. während des Verfahrens zur Kasse gebeten?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrte Frau Leh,
vielen Dank für Ihre Frage. Kinder werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht in Anspruch genommen werden können – weder vom Insolvenzverwalter noch von den Gläubigern. Sie haften nur, wenn Sie sich mit verpflichtet oder verbürgt haben.
Zu dieser Thematik empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/fragen-und-antworten/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt