Privatinsolvenz – Kinder

Inwieweit werden Kinder einer Privatinsolvenz Person im Rahmen der Schuldenregulierung bzw. während des Verfahrens zur Kasse gebeten?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Leh,

    vielen Dank für Ihre Frage. Kinder werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht in Anspruch genommen werden können – weder vom Insolvenzverwalter noch von den Gläubigern. Sie haften nur, wenn Sie sich mit verpflichtet oder verbürgt haben.

    Zu dieser Thematik empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite:
    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/fragen-und-antworten/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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