Privatinsolvenz – Konto-/Gehaltspfändung

Guten Abend,
ich beabsichtige in 3 Monaten in die Privatinsolvenz zu gehen. Ich werde diese Woche ein neues Konto eröffnen. Dieses Konto werde ich vorerst für alle wichtigen Zahlungen (Miete, Strom, Gas, Versicherungen, etc.) nutzen. Nun kam mein volljähriger Sohn auf die Idee, mein Gehalt auf sein Konto monatlich überweisen zu lassen, so dass ich damit Kontopfändungen umgehe. Zum Hintergrund: mein Nettoeinkommen liegt oberhalb von 3100 Euro; der aktuelle Kontopfändungsschutz (incl. Kindergeld) bei knapp 2.200 Euro. Ich müsste also über das Insolvenzgericht einen höheren Pfändungsfreibetrag für mein Konto (laut Pfändungstabelle ca. 2800 Euro + Kindergeld) beantragen. Kann ich mein Gehalt auf das Konto meines Sohnes überweisen lassen?
Freundliche Grüße
Eisbär

1 Antwort
  1. Johanna Heinrich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir können Ihnen nur davon abraten.
    Es könnte sich dabei um eine Straftat nach § 288 StGB, dem Vereiteln der Zwangsvollstreckung handeln.

    § 288 Abs. 1 StGB lautet: “Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

    Mit freundlichen Grüßen,

    Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei

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