Privatinsolvenz / Neue Gesetze 9. Juli 2013/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von UserKurze Frage: Eine liebe Bekannte erfüllt im Juli 2014 das geforderte 3. Jahr und die geforderten 35 % nebst Verfahrenskosten. Fällt sie unter das Gesetz, oder muss sie weiter abtragen…? Liebe Grüße Gero https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-07-09 15:49:502013-07-09 15:49:50Privatinsolvenz / Neue Gesetze
Admin says: 9. Juli 2013 um 16:23 Sehr geehrter Herr Gero, das neue Gesetz zur Verkürzung der Privatinsolvenz gilt leider nicht rückwirkend, sondern nur für Privatinsolvenzverfahren ab Juli 2014. Mit besten Grüßen Andre Kraus
Sehr geehrter Herr Gero,
das neue Gesetz zur Verkürzung der Privatinsolvenz gilt leider nicht rückwirkend, sondern nur für Privatinsolvenzverfahren ab Juli 2014.
Mit besten Grüßen
Andre Kraus