Privatinsolvenz / Neue Gesetze
Kurze Frage: Eine liebe Bekannte erfüllt im Juli 2014 das geforderte 3. Jahr und die geforderten 35 % nebst Verfahrenskosten.
Fällt sie unter das Gesetz, oder muss sie weiter abtragen…?
Liebe Grüße
Gero
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Sehr geehrter Herr Gero,
das neue Gesetz zur Verkürzung der Privatinsolvenz gilt leider nicht rückwirkend, sondern nur für Privatinsolvenzverfahren ab Juli 2014.
Mit besten Grüßen
Andre Kraus