Privatinsolvenz / Neue Gesetze

Kurze Frage: Eine liebe Bekannte erfüllt im Juli 2014 das geforderte 3. Jahr und die geforderten 35 % nebst Verfahrenskosten.

Fällt sie unter das Gesetz, oder muss sie weiter abtragen…?

Liebe Grüße
Gero

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrter Herr Gero,

    das neue Gesetz zur Verkürzung der Privatinsolvenz gilt leider nicht rückwirkend, sondern nur für Privatinsolvenzverfahren ab Juli 2014.

    Mit besten Grüßen

    Andre Kraus

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