Privatinsolvenz Tod meines Bruders

Was passiert im Todesfall mit einer Privatinsolvenz / Altvertrag?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau G.,

    mit dem Tod des Insolvenzschuldners geht dessen Vermögen auf die Erbengemeinschaft über. Damit sind sowohl positive Vermögenswerte als auch Schulden gemeint. In manchen Fällen gehen auch bestimmte Verträge auf die Erben über (z.B. der Wohnraummietvertrag), können aber außerordentlich gekündigt werden. Das Insolvenzverfahren kommt den Erben nicht zu Gute. Das bedeutet, dass die Restschuldbefreiung grundsätzlich nur für den Insolvenzschuldner wirkt (falls sie überhaupt erteilt wurde).

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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