Was passiert im Todesfall mit einer Privatinsolvenz / Altvertrag?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2021-08-07 15:36:322021-08-07 15:36:32Privatinsolvenz Tod meines Bruders
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrte Frau G.,
mit dem Tod des Insolvenzschuldners geht dessen Vermögen auf die Erbengemeinschaft über. Damit sind sowohl positive Vermögenswerte als auch Schulden gemeint. In manchen Fällen gehen auch bestimmte Verträge auf die Erben über (z.B. der Wohnraummietvertrag), können aber außerordentlich gekündigt werden. Das Insolvenzverfahren kommt den Erben nicht zu Gute. Das bedeutet, dass die Restschuldbefreiung grundsätzlich nur für den Insolvenzschuldner wirkt (falls sie überhaupt erteilt wurde).
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Frau G.,
mit dem Tod des Insolvenzschuldners geht dessen Vermögen auf die Erbengemeinschaft über. Damit sind sowohl positive Vermögenswerte als auch Schulden gemeint. In manchen Fällen gehen auch bestimmte Verträge auf die Erben über (z.B. der Wohnraummietvertrag), können aber außerordentlich gekündigt werden. Das Insolvenzverfahren kommt den Erben nicht zu Gute. Das bedeutet, dass die Restschuldbefreiung grundsätzlich nur für den Insolvenzschuldner wirkt (falls sie überhaupt erteilt wurde).
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht