Privatinsolvenz Tod meines Bruders
Was passiert im Todesfall mit einer Privatinsolvenz / Altvertrag?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrte Frau G.,
mit dem Tod des Insolvenzschuldners geht dessen Vermögen auf die Erbengemeinschaft über. Damit sind sowohl positive Vermögenswerte als auch Schulden gemeint. In manchen Fällen gehen auch bestimmte Verträge auf die Erben über (z.B. der Wohnraummietvertrag), können aber außerordentlich gekündigt werden. Das Insolvenzverfahren kommt den Erben nicht zu Gute. Das bedeutet, dass die Restschuldbefreiung grundsätzlich nur für den Insolvenzschuldner wirkt (falls sie überhaupt erteilt wurde).
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht