Privatinsolvenz und Abtretung

Sehr geehrter Herr RA Kraus!

Ich strebe ein Privatinsolvenzverfahren an.

Ein Teil meiner Schulden sind auch Mietschulden bei meinem derzeitigen Vermieter, wegen denen bereits eine Räumungsklage geführt wurde und ein vollstreckbarer Räumungsbescheid ergangen ist.

Mit diesem Vermieter hatte ich vor ca. 1 Jahr, also deutlich vor dem Insolvenzverfahren eine Absprache getroffen, dass er die Räumung so lange nicht vollstreckt, wie ich zusätzlich zur Miete eine monatliche Tilgung leiste.

Allerdings muss ich im Rahmen der Insolvenz ja alle Tilgungen einstellen, was aber nicht in meinem Interesse wäre, da ich meine Wohnung nicht verlieren will.

Gibt es eine Möglichkeit die Tilgungen trotz Insolvenzverfahren weiterzuführen?

Danke und beste Grüße, Pascal S.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrter Herr Pascal S.,

    Grundsätzlich können Sie auch in der Insolvenz Ihren Vermieter aus Ihrem unpfändbaren Teil weiter zahlen. Was Sie mit Ihrem unpfänbdaren Geldern machen steht Ihnen frei. Den Vermieter aus dem pfänbdaren Teil bevorzugt zu befriedigen ist aber leider nicht möglich.

    Wenn Sie mehr Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen! Dann können wir es kostenfrei besprechen.

    Mit besten Grüßen

    Andre Kraus 

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