Privatinsolvenz und Lottogewinn

Sehr geehrtes Team,
Ich befinde mich seit August 2014 in der Privatinsolvenz.
Meine Frau spielt regelmäßig Lotto.
Zu meiner Frage: Wenn man als Ehegatten im Lotto spielt und auch gewinnt, steht meiner Frau die Hälfte des Gewinnes zu, die andere Hälfte stünde mir zu. Wie verhält dass sich in dem Insolvenzverfahrens? Ich weiß ich habe den Gewinn abzugeben (was ich auch gerne tun werde); aber wird der komplette Gewinn angerechnet oder nur eben meine Hälfte des Gewinnes? Die Insolvenz geht ja immer nur auf eine Person, so wie ich das verstanden habe, glaube ich dass nur meine Hälfte des Gewinnes in die Insolvenz miteinfließt oder habe ich das falsch verstanden?
MFG Michael

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    wie Sie schon ganz richtig angemerkt haben, wirkt der Insolvenzantrag nur für Sie persönlich, nicht jedoch für Ihre Frau. In der Konsequenz bedeutet dies, der Gewinnanteil Ihrer Frau muss nicht abgeführt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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