Privatinsolvenz und nicht ehelichegemeinschafft und Schüler Bafög

Hallo,
Ich befinde mich kurz vor der Privatinsolvenz. ich gehe obwohl ich 2012 eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe wieder zur Schule um meinen Realschulabschluss zu absolvieren und eine Ausbildung als Heilerzieherin zu starten. Ich wohne bei meinem Freund in der Wohnung und stehe nicht im Mietvertrag. Noch gehe ich Teilzeit arbeiten werde aber bald Schüler Bafög beantrage. Beim Schuldnerberater wurde ich angewiesen die Einkünfte und Ausgaben meines Partners mit anzugeben. Ist dies wirklich notwendig? wir sind nicht verheiratet und dich hatte bisher gelesen das der Partner nicht belangt werden kann. Kann ich trotz Privatinsolvenz Bafög beziehen ohne das für meinen Partner Nachteile entstehen? Für mich ist es wichtig das mein Partner da fein raus ist da er nichts mit der Verschuldung zu tun hat.
Ich wäre dankbar für eine Antwort da mir bisher niemand helfen konnte

Mit freundlichen Grüßen Gwendolyn

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    im Insolvenzantrag tauchen nicht verheiratete Partner im Prinzip nicht auf. Es kann nur auf Ehepartner hinsichtlich der Verfahrenskosten zurückgegriffen werden gemäß § 1360a Abs. 4 BGB. Dies kommt in Ihrem Fall ja nicht in Betracht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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