2 Gesamtschuldner, 1 Gläubiger, Vergleich 1 Gläubiger

Sehr geehrtes RA Team,
ich benötige dringend eine Unterstützung, da ich unterschiedliche Aussagen zu meinem Rechtsfall habe.
Wurde in 2012 geschieden. Es gab Rest-Gesamtschulden nach den Inmobilienverkäufen von ca. 160.000 Eur incl. Kosten, Zinsen,aus der Ehezeit.
Die Rest-Schulden beruhen aus 2 Immobilien, welche in der Ehezeit verkauft wurden. Am 06.03.2013 hat mein Exmann über einen RA einen Gesamtschuldenvergleich über alle 3 Konten über einen RA beantragt. Dieser wurde von dem Gläubigern wie folgt angenommen.
Ich zitiere: Zur Abgeltung der Forderung, die per heute EUR 160.028,02 beträgt, zahlt Herr…
H…..eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 117.000,00. Der Erledigungsvermerk von dem Inkassobüro wurde zum 30.07.2018 bestätigt. Mein Exmann rief mich an und sagte, jetzt sind wir endlich alles los. Leider nicht. Denn jetzt kommt das Inkassobüro zu mir und will von mir noch einmal aus einem der 3 Konten welche verglichen wurden noch einmal 14.401,92 EUR aus einer Hauptforderung zzgl. Zinsen und Kosten sind es seit 1996 20.497,52 EUR. Nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro habe ich nebenbei heraus gehört, dass dies noch nicht alles sei. Denn die Kosten und Zinsen welche Sie meinen Exmann erlassen haben, wollen Sie auch noch einmal ca. 23.000 EUR. Dies habe ich allerdings noch nicht schriftlich. Daraufhin hat mir mein Exmann gesagt, dass es nicht sein kann, denn schließlich hat er den Vergleich bewusst über die Gesamtforderung angefordert, weil Er ja wusste, dass ich das eh nicht zurück zahlen kann. Daraufhin hat Er sich mit seinem RA in Berlin wieder in Verbindung gesetzt und es kam die Antwort. Herr…. das ist richtig, der Vergleich wurde nur mit Ihnen durchgeführt. Ganz klar, dass sich das Inkassobüro nun an den zweiten Gesamtschuldner erinnert, in diesem Fall an Ihre Exfrau.
Das war aber nicht der Plan von meinem Exmann,. Der Plan war, dass ich nach seinem Vergleich auch schuldenfrei bin. Nun kommt das Inkassobüro zu mir und will über eine Notarurkunde aus 1996 vollstrecken, wo wir uns beide der Zwangsvollstreckung unterwerfen mussten. In 2012 hatte ich das Amtsgericht angeschrieben, ob auf die Grundbücher noch Grundschulden für die Bank eingetragen wurden bzw. es eine Schuldenkartei gibt. Darauf habe ich die Antwort vom Amtsgericht bekommen, dass die Grundschuld für die 2 Grundbücher von der Bank in 2007 gelöscht wurden. Kann die Bank aus einer Urkunde aus 1996 bei mir noch vollstrecken, obwohl ein Vergleich von meinem Exmann für beide Immobilienkredite getätigt wurden ? Bzw. eine beglaubigte Kopie von der Notarurkunde mir auch nicht von dem Inkassobüro vorliegt, sondern nur eine Abtretungserklärung der Bank an das Inkassobüro. Bin verzweifelt, weil mir eine Frist bis zum 21.10.18 von dem Inkassobüro vorliegt.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre schnelle Rückantwort.

MfG
Angela Th.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    leider übersteigt der vorliegende Fall einer kostenfreien Einschätzung im Zuge der Forumsbeantwortung. Aufgrund der bestehenden Frist empfehle ich Ihnen die Angelegenheit schnellstmöglich in einem direkten Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu erörtern. Gerne können Sie sich auch bei uns unter 0221 – 6777 005-0 melden und einen Termin vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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