Privatinsolvenz und P-Konto

Sehr geehrter Herr Kraus,

Meine Frage bezieht sich auf die P-Konto pfändungsfreigrenze! Warum sind Pfändungsfreigrenzen in der Tabelle und bei der Bank P-Konto unterschiedlich?
Kann man Pfändungsfreibetrag bei der Bank (P-Konto) mit dem freibetrag von Tabelle angleichen?
Beispiel: lohngehalt 2400€ mon 4 Unterhaltspflichtigen Personen – laut Tabelle kann nur 50€ gepfändet werden, und bei der Bank P-Konto pfändungsfreigrenze ist 2153.50€
2400 lohn – 50 Arbeitgeber – 196.50 Bank = 2153.50 bleibt.

MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Yurik,

    vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht – es kann zu einer Diskrepanz zwischen Pfändungsgrenze und der Schutz des P-Kontos kommen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Anpassung des Pfändungsschutzes zu beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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