Privatinsolvenz und selbständigkeit
Ich habe im jahr 2012 Privat insolvenz gemeldet, Was passiert wenn mann sich selbständig macht währen der wohlverhaltensperiode
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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist der Start einer Selbständigkeit während der Wohlverhaltensphase möglich. Allerdings sind Sie mit Beginn der Selbstständigkeit verpflichtet, Ihre Gläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als stünden Sie in einem angemessenen abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dabei kommt es für die Frage des Pfändbaren Einkommens entscheidend darauf an, wie viel Sie – gemessen an Ihrer Ausbildung bzw. der ausgeübten Tätigkeit, Ihres Alters usw. – Netto verdienen würden, wenn Sie in Vollzeit angestellt wären.Hilfreich für die Ermittlung dieses fiktiven Vergleichseinkommens kann etwa ein für Ihre Branche maßgeblicher Tarifvertrag sein.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt