Privatinsolvenz,keine Haftpflichtversicherung und jetzt ein Schaden…!

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
ich stehe kurz vor einer PI.
Wegen geringem Einkommen, hatte ich bis dato keine HP Versicherung ( habe dazu die Unterlagen bereits angefordert).
Gestern ist mir das schmerzlich bewusst geworden,dass ich am falschen Ende sparen wollte.
Beim Einpacken der Einkäufe auf dem Supermarktparkplatz ist mein leerer Einkaufswagen weg gerollt und in ein stehendes Auto hineingefahren.(Ich selbst besitze kein Auto, war dort mit einer Freundin.)
Es entstanden dabei 3 ca. 3-5 cm große Kratzer.
Nun habe ich große Angst, diesen Schaden nicht bezahlen zu können.Der Autoinhaber wird mir den Kostenvoranschlag der Werkstatt zuschicken.Was soll und kann ich jetzt machen ? Bin völlig verzweifelt…

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ein solcher Schaden ist regelmäßig nicht von der Restschuldbefreiung im Zuge einer Privatinsolvenz umfasst, da es sich hierbei um einen Schaden aus einer (wohl fahrlässigen) unerlaubten Handlung handelt. Dies bedeutet, dass der Eigentümer des PKW den fälligen Betrag auch nach Einleitung einer Privatinsolvenz von Ihnen fordern kann.

    Daher sollten Sie wenn möglich eine Stundungsvereinbarung mit dem Fahrzeuginhaber treffen.

    Gerne biete ich Ihnen auch an, sich bezüglich der Einleitung einer Privatinsolvenz kostenfrei telefonisch von uns beraten zu lassen. Rufen Sie uns gerne dazu an unter 069 – 348 79 040.

    Ich freue mich sehr auf eine Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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