Privatinsovenz 3 Jahre

Guten Tag!

Wenn ich laut dem was mein Arbeitgeber an den Insoverwalter abführt (pfändbarer Teil des Einkommen) rein rechnerisch schon vor 3 Jahren die besagten 35% inklsw. der anderen anfallenden Kosten erreicht habe, muss ich dann trotzdem insgesamt 3 Jahre weiter Gehaltspfändungen akzeptieren?

mit freundlichem Gruß

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Insolvenzzeit kann nicht weiter als 3 Jahre verkürzt werden. Wie hoch die Summe ist, die Sie an den Insolvenzverwalter abführen müssen, können Sie berechnen. Die Berechnung der 35 % Ihrer Gesamtschulden ist einfach. Sie multiplizieren die Schuldsumme mal 0,35.Viel schwieriger gestaltet sich die Berechnung der Kosten des Insolvenzverfahrens. Denn diese Kosten richten sich nach dem Betrag, welchen Sie an die Gläubiger während der Insolvenz zurückzahlen (nicht nach der Schuldsumme!). Somit können sie erheblich variieren. Nutzen Sie den Rechner auf unserer Webseite unter dem nachfolgenden Link:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-2014-reform-des-insolvenzverfahrens-2014-verkurzung-der-dauer-der-privatinsolvenz-auf-3-jahre/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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