Ratenzahlungsvereinbarung – Grund zur Privatinsovenzablehnung?

Sehr geehrter Herr RA Kraus,

aufgrund eines verlorenen Unterhaltsverfahrens gegen meinen Vater sind mir die Gerichtskosten dafür auferlegt worden. Als Student kann ich sie nicht zurückzahlen und die Privatinsolvenz hat sich als alternativlos für mich herausgestellt. Die Landesjustizkasse (Gläubiger) gewährt keine Stundung und möchte eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Zahlungen leiste ich bereits ab Oktober letzten Jahres, aber dieses Formular, welches als Grundlage für diese Ratenzahlungsereinbarung genommen wird, habe ich noch nicht unterschrieben. In Antwort darauf, hat die Landesjustizkasse weitere Maßnahmen gegen mich ergriffen und jetzt will sie unbedingt die Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben haben. Mir beunruhigt diese Vereinbarung, da als Voraussetzung zur Eröffnung eines Privatinsolverfahrens einen gescheiterten außergerichtlichen Versuch nachzuweisen ist. Und wenn wir mit dem Gläubiger so eine Vereinbarung schließen würden, könnte ich keinen erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuchs nachweisen bzw. kein Insolvenzverfaren einleiten. Wenn ich diese Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben würde, gilt das als außergerichtliche Einigung?

Mit freundlichen Grüßen

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