Ich habe 1016 Restschuldbefreiung bekommen
nun habe ich 6 aktenzeichen von der Stadtkasse Gesammtbetrag 917€ wiesbaden älter als 2016 woher weiß ich ob die mit in der Restschuldbefreiung drin waren oder ob sie noch bezahlen muss
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Wir als KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.
In Bezug auf Ihre Frage zur Restschuldbefreiung und den sechs Aktenzeichen von der Stadtkasse Wiesbaden können wir Ihnen folgendes mitteilen: Im Rahmen der Restschuldbefreiung werden grundsätzlich alle Schulden erfasst, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben. Falls die genannten Schulden vor dem 01.10.2016 entstanden sind, ist es wahrscheinlich, dass sie in die Restschuldbefreiung miteinbezogen wurden.
Um jedoch sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem unserer erfahrenen Anwälte beraten zu lassen. Gemeinsam können wir die Unterlagen prüfen und Ihnen eine individuelle Einschätzung geben. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Erstberatung und vereinbaren Sie einen Termin auf unserer Website unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist. Wir hoffen jedoch, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Wir als KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.
In Bezug auf Ihre Frage zur Restschuldbefreiung und den sechs Aktenzeichen von der Stadtkasse Wiesbaden können wir Ihnen folgendes mitteilen: Im Rahmen der Restschuldbefreiung werden grundsätzlich alle Schulden erfasst, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben. Falls die genannten Schulden vor dem 01.10.2016 entstanden sind, ist es wahrscheinlich, dass sie in die Restschuldbefreiung miteinbezogen wurden.
Um jedoch sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem unserer erfahrenen Anwälte beraten zu lassen. Gemeinsam können wir die Unterlagen prüfen und Ihnen eine individuelle Einschätzung geben. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Erstberatung und vereinbaren Sie einen Termin auf unserer Website unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/
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Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei