Restschuldbefreiung

Guten Tag,
meine Verfahrenskosten sind gedeckt, dementsprechend habe ich gemäß §300 Abs. 1 einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahre gestellt. Die Abtretungsfrist nach 5 Jahre ist der 30.09.21. Am 17.12.21 habe ich den dementsprechenden Beschluss vom Amtsgericht erhalten, die Restschuldbefreiung wurde erteilt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird aber noch weiter ein Betrag gepfändet.
Frage:
1.Bei den Pfändungsbeträgen nach dem 30.09.21 dürfte es sich um ein sogenannten Neuerwerb handeln , welcher mir zustehen würde ?
2.Muss ich den Treuhänder verständigen und um Rückzahlung bitten, oder obliegt es seiner Verantwortung ?
3. Wer beendet die Pfändung von meinem Gehalt ?

Mit freundlichen Grüßen

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