Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Dame und Herr, ich schreibe diese E-Mail, weil ich ein Problem mit dem Wohngeld habe. Herr Koch erkennt meine Restschuldbefreiung nicht an. Den Strafbefehl, den der Herr im Brief vom 18.05.2016 erwähnt, habe ich mit dieser Strafe bezahlt und soweit ich weiß, handelt es sich bei diesem Strafbefehl um Vorchristen. Diese ganze Situation liegt nun schon 9 Jahre zurück. Wenn Herr Koch meine Restschuldbefreiung nicht anerkennt, was nützt mir dann dieses Papier der Beschluss-Restschuldbefreiung? Ich habe das Wohngeld aus der Not heraus beantragt, was kann ich tun? Gibt es eine Chance, meine Schulden beim Wohngeld loszuwerden? Bitte, was kann ich tun?.

Es besteht die Möglichkeit, das Oberlandesgericht anzurufen??

Mit freundlichen grusse
Esperanza

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in

    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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