Restschuldbefreiung

Habe meine Insolvenz vor 3 Jahren beendet und stelle jedes jahr mit meiner Frau einen stundungsantrag der gerichts und Anwaltskosten. Dieser wurde bisher immer genehmigt. Jetzt habe ich dieses jahr zum 01.04.2016 meinen Job durch eine ordentliche Kündigung verloren und habe eine Abfindung in Höhe von 20000 Euro brutto erhalten. Wird dieses Geld angerechnet und muss ich jetzt so kurz vor Ablauf alle Anwalts und gerichts kosten bezahlen oder gibt es auch andere Möglichkeiten mich davor zu bewahren?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Knittel,

    vielen Dank für Ihre Frage. Anhand der mir vorliegenden Informationen kann ich Ihre Frage nicht umfassend beantworten. Grundsätzlich sind Sie jedoch verpflichtet, die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren zu bezahlen. Die Kosten können vom Gläubiger im Wege eines Zwangsvollstreckungsverfahren geltend gemacht werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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