Restschuldbefreiung Schuldenfrei ??

Ich habe seit 2010 Restschuldbefreiung.
Jetzt habe ich mich bei einer Bank beworben , die damals ein Gläubiger war.
Kann es mir Passieren wenn ich die Arbeitsstelle antrete , das die Bank mein Pfändbaren Arbeitslohn mit den damaligen Schulden aufrechnet.
Ich habe gelesen das das Finanzamt die Steuererstattung verrechnen darf und noch kein BGH urteil dazu gibt ?

Mit freundlichen Grüßen
Arno

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    durch die erfolgte Restschuldbefreiung können Gläubiger keine Aufrechnung bezüglich der von der Restschuldbefreiung erfassten Verbindlichkeiten vornehmen. Für das Finanzamt gelten hier unter Umständen besondere Regelungen, die jedoch nicht auf gewöhnliche Gläubiger anwendbar sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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