Restzahlung an Gläubiger

Vor ca. 3 Wochen wurde mein Privatinsolvenzverfahren durch die Restschuldbefreiung des Gerichts beendet. Im letzten Jahr habe ich ca. 5.500,- € auf das Anderkonto des Treuhänders eingezahlt. Nun erhielt ich 10% Wohlverhaltensrabatt, bezogen auf eine Summe von 1.900,-; also 190,- €. Die mir bekannten Gläubiger haben nichts erhalten. Wird der Treuhänder denn im Nachhinein noch etwas an diese ausschütten?
Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Friedrichs,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Das hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab. Möglicherweise wird die Insolvenzmasse bzw. Ihre Zahlungen an den Treuhänder durch die Verfahrenskosten aufgebraucht. Zu den Verfahrenskosten zählen die Gerichtskosten, die Gebühr für den Insolvenzverwalter und die Kosten für die Gläubigerversammlung. Eine pauschale Antwort lässt sich anhand der vorhandenen Informationen nicht treffen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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