Riesterrente Lebensversicherung / Abrechnungsguth. in Wohlverhaltensphase

Guten Tag,

im März beginnt bei mir die Wohlverhaltensphase.

Frage 1: Darf ich mir den Rückkaufswert (ca.850 Euro) nach Abzug der gesetzlichen Förderung auszahlen lassen in der Wohlverhaltensphase oder hat auch in der Wohlverhaltensphase der Insolvenzverwalter Anspruch drauf bei Auszahlung?

Frage 2: Abrechnungsguthaben Beriebs-Heizkosten, darf ich es in Wohlverhaltesphase behalten oder bekommt es der Insolvenzverwalter?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    generell empfiehlt es sich, solche Vermögenszuwächse anzuzeigen. Allerdings kommt es nicht auf den Auszahlungszeitpunkt an, sondern zu welchem Zeitpunkt Sie den Auszahlungsanspruch erworben haben. Liegt der Entstehungszeitpunkt noch vor Beginn der Wohlverhaltensperiode, könnte der Auszahlungsbetrag in die Insolvenzmasse fallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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